Wir erstellen für Sie, die über die Bauvorlagenverordnungen der einzelnen Bundesländer zu erbringenden Brandschutznachweise oder objektbezogene Brandschutzkonzepte.
Wir erarbeiten gutachterlichen Stellungnahmen, zu Ausführungen von brandschutztechnischen Leitungsdurchführungen, sowie gutachterlichen Ausarbeitungen zur Erlangung von wesentlichen Abweichungen bei benötigten Zustimmungen im Einzelfall über die Bauaufsicht.
Es ist Pflicht eines jeden Betreibers die an den Notausgängen/ Eingängen hängende Flucht- und Rettungspläne stets auf dem aktualisierten Stand zu halten.